Industrieberichte

Investitionsziel Neuseeland – Neue Bestimmungen

Vorläufige Maßnahmen

Neuseeland ist aufgrund seiner geographischen und wirtschaftlichen Lage stets ein attraktives Investitionsziel für den internationalen Markt gewesen. Inwiefern sich COVID-19 darauf mittel- und langfristig auswirkt, ist noch nicht abzusehen. Die neuseeländische Regierung hat jedoch am 13. Mai 2020 kurzfristige Maßnahmen angekündigt, wonach der Erwerb an einem neuseeländischen Unternehmen oder Vermögenswerten durch Ausländer mit einem Anteil von mindestens 25% oder die Erhöhung eines bestehenden Anteils auf 50%, 75% oder 100% unabhängig vom Preis bis auf weiteres während der wirtschaftlichen Krise genehmigungspflichtig sein wird. Geplante Transaktionen müssen beim zuständigen Ministerium gemeldet werden, wo dann zügig entschieden werden soll, ob diese im nationalen Interesse Neuseelands sind (“National Interest Test”). Genaue Einzelheiten liegen diesbezüglich noch nicht vor, aber diese Bestimmung wird voraussichtlich Mitte Juni in Kraft treten.

Ausländische Investitionen in Neuseeland sind derzeit durch den Overseas Investment

Act 2005 (OI Act) und die Overseas Investment Regulations 2005 (OI Regulations) staatlich geregelt.  Die Anzahl der behördlichen Genehmigungen für neue internationale Investitionen in Neuseeland ist zwischen Januar und März 2019 zum Januar und März 2020 nach Angaben der zuständigen Behörde um knapp 90% gestiegen1. Ein vergleichbarer Zuwachs wird sich auf absehbare Zeit nicht so schnell wiederholen. Dennoch gehen wir davon aus, dass mittelfristig weiterhin Interesse an Neuseeland als Investitionsziel bestehen bleibt, zumal diese neue Maßnahme kurzfristig einen Verkauf von neuseeländischen Unternehmen an ausländische Interessen während der Wirtschaftskrise verhindern soll. Opportunisten und Schnäppchenjäger sind somit unerwünscht.

In Australien wurden die Bestimmungen für Investitionen aus dem Ausland bereits abgeändert, sodass sämtliche Investitionsvorhaben ungeachtet vom Investitionsvolumen eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigen. Andere Länder haben auch ähnliche Maßnahmen getroffen. Daher ist die Ankündigung der neuseeländischen Regierung keineswegs überraschend.    

Neue Gesetzesvorlage

Die Regierung Neuseelands hatte bereits im Laufe des letzten Jahres eine neue Gesetzesvorlage angekündigt, die dann im März dieses Jahres in Form des Overseas Investment Amendment Bill (No.2) 2020 vorgelegt wurde.  Produktive Investitionen sollen gefördert und vereinfacht werden. Investitionen in strategisch wichtige Unternehmen oder Vermögenswerte sollen auch, nachdem die o.g.vorläufigen Maßnahmen abgeschafft sind, zukünftig genauer überprüft werden beziehungsweise deren Übernahme durch ausländische Investoren verhindert werden, wenn diese nicht im nationalen Interesse Neuseelands sind. Es steht noch nicht fest, wann diese restlichen Bestimmungen in Kraft treten werden, zumal die Gesetzesvorlage unter anderem noch von einem parlamentarischen Ausschuss überprüft werden muss, etwas das normalerweise mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. 

„National Interest Test“

Dieser Test erlaubt dem zuständigen Minister ein ausländisches Investment abzulehnen, wenn die nationalen Interessen Neuseelands beeinträchtigt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Regierung grundsätzlich auch nach der COVID-19 Wirtschaftskrise einen Verkauf von wichtigen Unternehmen bzw. Vermögenswerten keineswegs positiv beurteilen wird.

Sobald die vorläufigen Maßnahmen außer Kraft treten, gilt dieser Test nur für strategisch wichtige Unternehmen bzw. Vermögenswerte ("strategically important assets") bei einem Investitionsvolumen von mehr als NZ$100 Mio (oder einem Betrag, der in einem Handelsabkommen festgesetzt ist). In erster Linie werden Investitionen in Flughäfen, in Häfen, in Infrastruktur (Wasser, Strom, Telekommunikation, u.s.w.) und in wichtige Finanzinstitutionen und in den militärischen Technologiesektor fallen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass diese Liste erweitert werden könnte. Die Wahlen finden im September diesen Jahres statt, sodass dieses Thema auch politisch noch brisanter, als üblich sein dürfte.

Ansonsten sind einige Abänderungen vorgesehen, wonach Genehmigungsanträge nicht mehr notwendig sein werden oder zumindest erleichtert werden. Diese sind durchaus zu begrüßen und sollten sich zumindest nach den vorläufigen Maßnahmen positiv auswirken. 

„Call-in power“

Alle strategisch wichtigen Investitionen  (einschließlich Investitionen die sonst nicht  genehmigungspflichtig wären) unterliegen darüber hinaus dem sogenannten "call-in power", wonach Bedingungen einschließlich Ablehnungen und Verbote erteilt werden können.  Diese Maßnahmen können lediglich in besonderen Fällen aktiviert werden, wie z.B. in Hinsicht auf die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung.

Zusammenfassend wäre zu sagen, dass einige der geplanten Abänderungen durchaus als positiv zu betrachten sind. Allerdings sind viele Einzelheiten noch nicht festgesetzt oder es wird im Endeffekt darauf ankommen, wie es tatsächlich in der Praxis funktionieren wird. Bei dem neuen “National Interest Test” wären auch noch genauere Richtlinien wünschenswert. Neuseeland hat ausländische Investitionen stets begrüßt und die lokale Wirtschaft ist auch davon gewisssermaßen abhängig. Ein Weiterverkauf von Vermögenswerten an ausländische Schnäppchenjäger ist jedoch unerwünscht. Neuseeland wird aber weiterhin positive und produktive Neuinvestitionen begrüßen.

Erich Bachmann
Managing Partner
Hesketh Henry

Erich.bachmann(at)heskethhenry.co.nz

Julika Wahlmann-Smith
Senior Associate
Hesketh Henry

Julika.wahlmann-smith(at)heskethhenry.co.nz


[1] www.linz.govt.nz/overseas-investment/decision-summaries-statistics/2020-03-0