Erster Bericht der Klimawandelkommission mit Vorschlägen für Emissionsbudgets bis 2035
Neuseelands beratende, unabhängige Klimawandelkommission (Climate Change Commission) hat nach umfassenden Konsultationen nun den ersten finalen Bericht vorgelegt. Er schlägt ambitionier-tere Emissionsbudgets bis 2035 inklusive Maßnahmen zu deren Erreichung vor, wie in Neuseelands Zero Carbon Act von 2019 vorgesehen. Die Regierung ist nun verpflichtet, darauf aufbauend einen konkreten Plan zur THG-Emissionsminderung bis Ende 2021 zu verabschieden. Laut der Kommission müssen die Netto-THG-Emissionen insgesamt um 63%, biogene Methanemissionen nur um 17%, bis 2035 ggü. 2019 sinken, um auf dem gesetzlich angestrebten Klimaneutralitätspfad bis 2050 blei-ben. Die neuseeländischen THG-Emissionen sind in den letzten Jahren allerdings gestiegen, circa 40% davon sind biogene Methanemission (umgerechnet in CO2eq.), die vor allem aus der Viehzucht stammen.
Zur Erreichung des THG-Emissionsbudgets schlägt die Kommission u.a. vor, die Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch einen Importstopp für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2030/spätestens ab 2035 zu unterstützen, die Elektrifizierung und den zunehmenden Einsatz von Wasserstoff und Biomasse in Industrie- und Gebäudesektoren sowie die Emissionsintensität der Landwirtschaft durch neue, effizientere Praktiken und geringere Viehbestände zu verringern. Insge-samt sollen EE (inkl. Biomasse) 50% des Primärenergiebedarfs in 2035 abdecken. Die Kommission erwartet, dass die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen langfristig zu mehr Jobs führen und es gesamtwirtschaftlich bis 2050 günstiger ist als weniger ambitioniertes Handeln.
Nach der Veröffentlichung des Berichts hat die Gruppe Lawyers for Climate Action Klage einge-reicht, weil sie die vorgeschlagenen Emissionsbudgets nicht für konsistent mit dem Pariser 1,5-Grad-Ziel hält. Auch Umweltverbände halten die Vorschläge des Berichts für nicht ambitioniert genug. Zudem kritisieren VertreterInnen der Opposition, dass die Kommission nicht einen sog. „least cost“ Ansatz mit dem bestehenden neuseeländischen Emissionshandel (ETS) als Hauptklimaschutzinstru-ment gewählt habe. Die Kommission lehnt diesen Ansatz u.a. aus sozialen Gründen ab, aber sieht die Verstärkung und potentielle Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die Landwirtschaft als eine wichtige Maßnahme.
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©adelphi