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Wirtschaftsneuigkeiten

EU ratifiziert Freihandelsabkommen mit Neuseeland

28.11.2023

Die EU hat das politische Verfahren zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Neuseeland abgeschlossen. Der Beschluss des Rates der Europäischen Union erfolgte nur wenige Tage nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Neuseeland ist für uns ein Schlüsselpartner im indopazifischen Raum und dieses ehrgeizige Freihandelsabkommen wird uns noch enger zusammenbringen. Das Abkommen wird den Unternehmen in der EU große Chancen eröffnen, da die Exporte um bis zu 4,5 Milliarden Euro jährlich steigen dürften. Aber das ist nicht alles: dank beispielloser sozialer und klimapolitischer Verpflichtungen werden auch unsere Verbraucherinnen und Verbraucher und unsere Umwelt von den Vorteilen profitieren.“

Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Handelsabkommen sind Teil des Partnerschaftsansatzes der EU für offenen Handel – eines der drei Ziele der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Dieses Abkommen mit Neuseeland zeigt zudem, wie die EU ihr Engagement in dieser Boom-Region intensiviert und damit ihre Strategie für den indopazifischen Raum umsetzt.

Neue Ausfuhrmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem

  • alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;
  • der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
  • eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
  • der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;
  • die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
  • ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird;
  • kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern;
  • Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.

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