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Informationen der Botschaft Wellington zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 26. September 2021

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Wie und wo können Briefunterlagen beantragt werden? Wer muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen? Können die Wahlunterlagen über die Botschaft Wellington nach Deutschland verschickt werden?

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Wie und wo können Briefunterlagen beantragt werden? Wer muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen? Können die Wahlunterlagen über die Botschaft Wellington nach Deutschland verschickt werden?

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in Deutschland abgemeldet sind sowie Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, können grundsätzlich unter Einhaltung der wahlrechtlichen Voraussetzungen  an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen.

Weiterführende Informationen zu den Themen Wahlberechtigung, Voraussetzungen, Zeitfenster uvm finden Sie hier.

© Deutsche Botschaft Wellington

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