Wie und wo können Briefunterlagen beantragt werden? Wer muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen? Können die Wahlunterlagen über die Botschaft Wellington nach Deutschland verschickt werden?
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in Deutschland abgemeldet sind sowie Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, können grundsätzlich unter Einhaltung der wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen.
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